Pflegefachmann/Pflegefachfrau: Reform der Ausbildungen in der Alten-, Gesundheits- und Krankenpflege im Jahr 2020

 

Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (PflBRefG) werden die bisher im Alten- bzw. Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege reformiert und in einer gesetzlichen Regelung zusammengeführt.

Es wird eine neue, generalistische Pflegeausbildung mit dem Berufsabschluss „Pflegefachmann/Pflegefachfrau“ eingeführt.

Nach der gemeinsamen zweijährigen generalistischen Ausbildung gibt es im dritten Ausbildungsjahr eine Wahlmöglichkeit (§ 59PflBG). Man kann die generalistische Ausbildung beenden oder sich für einen gesonderten Abschluss in der Alten- oder Kinderkrankenpflege entscheiden. Der erste Ausbildungsjahrgang in dem neuen Pflegeberuf soll im Jahr 2020 beginnen.

Im Artikel 2 des Gesetzes finden sich Änderung des SGB III. Hier gibt es zwei wichtige Änderungen, die im Rahmen der Zulassung von Maßnahmen durch QUACERT relevant sind:

  1. Die Regelung zur Weiterbildungsförderung in der Altenpflege (§ 131b SGB III) wird bis zum 31.12.2019 verlängert. Die Altenpflegeausbildung kann somit weiterhin bis zum Beginn der neuen Pflegeausbildung 2020 über die gesamte Dauer gefördert werden. Die Zulassungen für neue Maßnahmen im Beruf „Altenpfleger/in“ müssen von QUACERT dementsprechend aber bis zum 31.12.2019 befristet werden.
  2. Die gesetzliche Regelung (§ 180 Abs. 4 Satz 2 SGB III) zur Förderung von nicht verkürzbaren Ausbildungen wird durch einen Satz 3, um eine Ausnahmeregelung für den neuen Pflegeberuf ergänzt.

Ab dem Jahr 2020 kann die neue Pflegeumschulung unbefristet über die gesamte dreijährige Ausbildungsdauer durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Zulassungen durch QUACERT können daher ab dem 01.01.2020 nur noch im Beruf Pflegefachmann/Pflegefachfrau“ erfolgen. Die Dauer der Maßnahmezulassung richtet sich dann allein nach den §§ 179, 180 SGB III iVm. § 5 Abs. 4 AZAV.

 

Den Link zum Gesetz zur Reform der Pflegeberufe finden Sie hier: PflBRefG

Stand: 20.3.2018