Energieaudits verpflichend für alle Nicht-KMUs


Die Novelle des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-Gesetzes, in Kraft getreten am 15.04.2015) betrifft alle Unternehmen die keine KMUs (kleinen und mittleren Unternehmen) sind. Diese sind bis zum 05.12.2015 verpflichtet ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen und dieses alle vier Jahre zu wiederholen.

Unternehmen sind von dieser Durchführung eines Energieaudits freigestellt, wenn sie

  1. ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001, Ausgabe Dezember 2011 oder
  2. ein validiertes Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS)

erfolgreich eingeführt haben.

Außerdem besteht die Möglichkeit einer reduzierten Einführung bei Systemen gemäß DIN EN ISO 50001 und EMAS im Jahr 2015, die Anforderungen des Gesetzes ebenfalls zu erfüllen.

Für genauere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (07171/997916-0).

Regelungen zum Thema Energieaudit finden Sie sind in dem Merkblatt des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle „Merkblatt für Energieaudits“

(http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energie_audit/publikationen/merkblatt_energieaudits.pdf.pdf