Hinweise zur Zertifizierung 2014 bei der Besonderen Ausgleichsregelung gemäß EEG


Um einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage zu stellen, muss nun jedes Unternehmen ein Energiemanagementsystem gemäß DIN EN ISO 50001, bzw. ein Umweltmanagementsystem nach EMAS betreiben. Die Begrenzung auf Unternehmen mit über 10 GWh Stromverbrauch besteht nicht mehr, d.h. auch Unternehmen von 1-10 GWh Stromverbrauch müssen ein Energie- bzw. Umweltmanagementsystem betreiben.
Für das Jahr 2014 gibt es eine Übergangregelung für Unternehmen, die noch keines der beiden oben genannten Managementsystem zertifiziert haben. Diese Unternehmen müssen eine Begründung formulieren, weshalb sie den Betrieb eines Energie- bzw. Umweltmanagementsystem nicht rechtzeitig aufnehmen konnten. Diese Begründung muss dann durch eine DIN EN ISO 50001-Zertifizierungsstelle bzw. eine/n Umweltgutachter/Umweltgutachterorganisation bestätigt werden.
Sollten Sie von dieser Regelung betroffen sein, so können Sie sich gerne an uns wenden. Ihr Ansprechpartner bei Quacert ist Herr Hauser. Sie erreichen Ihn unter der Durchwahl 07171-99791644.
Die Hinweise zur Zertifizierung 2014 erhalten Sie auf der Webseite der BAfA, hier.