Neuer Beschluss bezüglich Rezertifizierung von Managementsystemen


„Direkte“ Anschlusszertifizierung

  • Rezertifizierungsaudits (vor Ort) müssen vor Ablaufdatum durchgeführt sein, so dass eine lückenlose Anschlusszertifizierung ermöglicht wird.
  • Regelung gilt für alle Managementzertifizierungen (QMS, UMS, OHSAS, EnMS, EN 9100, etc.).
  • Vorlage eines verbindlichen Maßnahmenplans der zu zertifizierenden Organisation bei festgestellten Abweichungen, vor Ablaufdatum, bei der Zertifizierungsstelle.
  • Die Möglichkeit der lückenlosen Anschlusszertifizierung ist auch dann gegeben, wenn die Zertifizierungsentscheidung  bis maximal 3 Monate vor dem Ablaufdatum getroffen wird.

„Verspätete“ Rezertifizierung

  • Rezertifizierungsaudits (vor Ort) müssen vor Ablaufdatum durchgeführt sein.
  • Entscheidung zur Rezertifizierung kann in Ausnahmefällen bis maximal 3 Monate nach Ablaufdatum erfolgen. Während dieser Zeit ist der Status der betreffenden Organisation „nicht zertifiziert“.
  • Die Laufzeit des Folgezertifikats beginnt immer mit dem Tag der Zertifizierungsentscheidung. Nicht zulässig ist eine Rückdatierung des Zertifikats.
  • Ablaufdatum des Folgezertifikats ist Ablauftag Alt-Zertifikat + 3 Jahre.
  • Bei Auditdurchführung nach Ablaufdatum muss das Verfahren nach den Regeln einer Erstzertifizierung erfolgen.

Die  Übergangsfrist für diesen Beschluss  gilt bis zum 01.10.2013