Neue zeitliche Regelungen zum ersten Überwachungsaudit und zur Rezertifizierung

Für die Zertifizierungsstellen ist die Norm DIN EN ISO/IEC 17021-1 verbindlich anzuwenden. Die neue Revision von 2015 beinhaltet zwei Änderungen, die die zeitlichen Fristen bei Überwachungsaudits und Rezertifizierungen betreffen:

  • Das erste Überwachungsaudit nach der Zertifizierung musste bislang spätestens bis zum letzten Audittag vor Ort im Folgejahr stattfinden. Neu ist, dass das erste Überwachungsaudit bis spätestens ein Jahr nach dem Datum des Zertifizierungsentscheides durchgeführt sein muss.

  • Bei Rezertifizierungen ist folgende Regelung neu enthalten:
    • Grundsätzlich sind Rezertifizierungsverfahren so durchzuführen, dass eine lückenlose Anschlusszertifizierung ermöglicht wird. Dazu muss das Rezertifizierungsaudit und der Rezertifizierungsentscheid rechtzeitig vor Ablaufdatum des Zertifikats durchgeführt sein. Bei fristgerechten Verfahrensabschluss erhält das Folgezertifikat  den Intervall Ablauftag Alt-Zertifikat +3 Jahre.
    • Die Entscheidung zur Rezertifizierung kann in Ausnahmefällen max. sechs Monate nach Ablaufdatum erfolgen. Während dieser Zeit hat der Kunde den Status „nicht zertifiziert“. In dieser Zeit darf keine Werbung mit der Zertifizierung erfolgen. Das Zertifikat und die Zeritifizierungslogos sind dann von Unterlagen (z.B. Briefpapier) und Internetseite zu entfernen.
      Bei diesem nicht fristgerechten Verfahrensabschluss erhält das Zertifikat eine eingeschränkte Laufzeit (verkürzt um Zeitraum von Ablauf  Altzertifikat bis neuer Zertifizierungsentscheidung).

Stand: 23.02.2017