Förderprogramm „Kleinserien Klimaschutzprodukte“

Gefördert werden im Rahmen des Förderprogramms: „Kleinserien Klimaschutzprodukte“ Investitionen in folgende, innovative und klimaschonende Technologien, welche bereits marktreif entwickelt sind:

  • „Kleinstwasserkraftanlagen in technischen Installationen bis 30 kWel“ (Fördermodul 1)
  • „Anlagen zur lokalen Sauerstoffproduktion“ (Fördermodul 2)
  • „Dezentrale Einheiten zur Wärmerückgewinnung aus Abwasser in Gebäuden“ (Fördermodul 3)
  • „Bohrgeräte für innovative Erdwärmespeichersonden“ (Fördermodul 4)
  • „Elektrisch unterstützte Lastenfahrräder und Lastenanhänger“ (Fördermodul 5)

Am 1. März 2018 trat die „Richtlinie zur Förderung von innovativen marktreifen Klimaschutzprodukten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kleinserien-Richtlinie) vom 21. Februar 2018“ in Kraft und ist bis zum 28. Februar 2021 gültig.

Zwischen 20 Prozent und 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten können je nach Fördermodul maximal bezuschusst werden.

Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen, Kommunen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser. Privatpersonen können nur im Rahmen des Fördermoduls 3 („Dezentrale Einheiten zur Wärmerückgewinnung aus Abwasser in Gebäuden“) gefördert werden.

Über das Online-Formular auf der BAFA-Internetseite können die Anträge gestellt werden.

Nur Vorhaben, mit denen erst nach Bewilligung des Antrags durch das BAFA begonnen wird, sind förderfähig. Als Vorhabenbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurde für die Abwicklung der Fördermaßnahme vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) ausgewählt und erteilt daher die Zuwendungsbescheide.

Die BAFA weiß auf folgenden wichtigen Sachverhalt auf der BAFA-Internetseite unter dem Unterpunkt der Fördermodule hin: Die Förderanträge können erst nach Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2018, voraussichtlich nach der Sommerpause 2018, bewilligt werden. Bearbeitet und geprüft werden die Anträge trotzdem. Der Auftrag für die beantragte Maßnahme darf nicht vor der Antragsbewilligung (Zuwendungsbescheid) erteilt werden!

 

Weitere Informationen:

BMUB-Flyer: „Bringen Sie Klimaschutz in Serie! Mit dem Förderprogramm Kleinserien-Richtlinie“

Informationen zum Förderverfahren mit Beispiel und BAFA-Merkblatt finden Sie auf der BAFA- Internetseite unter dem Punkt Energieeffizienz / Kleinserien Klimaschutzprodukte unter dem entsprechenden Link zum Fördermodul. 

Quellen:

BAFA – Energieeffizienz: Kleinserien Klimaschutzprodukte

BAFA-Pressemitteilung vom 01.03.2018: „Investitionszuschuss für innovative marktreife Klimaschutzprodukte“

Bundesanzeiger „Richtlinie zur Förderung von innovativen marktreifen Klimaschutzprodukten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kleinserien-Richtlinie) vom 21. Februar 2018“

13.03.2018

BAFA- Internetseite unter dem Punkt Energieeffizienz / Kleinserien Klimaschutzprodukte

Stand: 13.03.2018