Sachkunde nach TRGS 519 befristet – regelmäßige Fortbildung notwendig

Die TRGS 519 (Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) wurde im Jahr 2014 überarbeitet. Eine Neuerung der TRGS 519 ist, dass der Sachkundenachweis auf sechs Jahre befristet wurde. Für eine Verlängerung ist dann ein Fortbildungslehrgang zu besuchen. Nach der vorigen Version der TRGS 519 war der Sachkundenachweis nur einmalig zu erwerben und dann unbegrenzt gültig. Dies hat sich nun geändert. Für alle Inhaber eines Sachkundenachweises nach alter Version der TRGS 519 endet die Übergangsfrist am 30.06.2016. Bis zu diesem Termin muss dann ein Fortbildungslehrgang absolviert werden, um den Sachkundenachweis aufrechterhalten zu können.