Neue Bundes-Durchschnittskostensätze veröffentlicht

Am 02.06.2016 wurden die neuen Bundes-Durchschnittskosten (BDKS) für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (§ 81) und für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45) veröffentlicht.

Neben geringfügigen Erhöhungen wurden auch Reduzierungen der Kostensätze vorgenommen.

Die aktuellen Listen mit den BDKS finden Sie auf der Webseite der Arbeitsagentur und auf unseren Servicewebseite zur AZAV.

Neben den Kostensätzen hat uns die Bundesagentur für Arbeit auch ein Informationsblatt zur Monatsmeldung (Stand: Juni 2016) zukommen lassen. Darin finden Sie Hiweise, die für die Zuordnung zur Systematikposition nützlich sein können.

Mit den neuen Kostensätzen wurden uns auch ein geänderter Antrag zur Kostenzustimmung vom Operativeren Service Halle übermittelt. Der Operativeren Service ist für das Kostenzustimmungsverfahren (gem. § 180 Abs. 3 Nr. 3 SGB III) zuständig. Der Antrag zur Kostenzustimmung ist jetzt auch auf der QUACERT Webseite (im Downloadbereich) hinterlegt. Neu zur Verfügung gestellt wurden uns die Ausfüllhinweise für den Antrag zur Kostenzustimmung, diese sind ebenfalls im Downloadbereich abrufbar.