Der Beirat arbeitet derzeit an einer neuen Empfehlung zum Thema: Prüfung der Maßnahmenkalkulation im Rahmen des Zulassungverfahrens § 81 (FbW) und § 45 (AbE) durch die fachkundige Stelle. Der Entwurf zu den sogenannten „Grundsätze zur Überprüfung von Maßnahmekalkulationen“ lag bis zum 07.11.2016 zur Kommentierung bei den fachkundigen Stellen. Alle fachkundigen Stellen waren eingeladen dies aktiv zu tun. Beraten und ggf. verabschiedet wird die Empfehlung im Dezember 2016 in der nächsten Beiratssitzung.
Ziel dieser Empfehlung ist es eine einheitlichen Vorgehensweise und einer Gleichbehandlung aller Akteure im Zulassungsprozess zu gewährleisten, dazu sollen die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Kostenkalkulation insgesamt sowie die Vergleichbarkeit von Maßnahmen gewährleistet werden.
Die wichtigsten Punkte in dem vorliegenden Entwurf sind:

  1. Die Maßnahmekalkulation ist unabhängig von Über-, Unterschreitung oder Entsprechung zu den jährlich von der Bundesagentur für Arbeit ermittelten durchschnittlichen Kostensätzen (B-DKS) zu prüfen.
  2. Die Maßnahmekosten müssen notwendig für den Erfolg der Maßnahme sein. Kosten über dem entsprechenden B-DKS (Achtung: dies gilt auch bzw. besonders für Maßnahmen gemäß § 45 (AbE) für die derzeit keine Kostenzustimmung bei Überschreitung des Kostensatzes notwendig ist) sind nur dann berücksichtigungsfähig, wenn sie notwendig sind, damit ein überdurchschnittlicher Maßnahmeerfolg, der sich bspw. durch überdurchschnittlich technische, organisatorische oder personelle Aufwendungen ergibt, erwartet werden kann.
  3. Alle Merkmale einer Maßnahme müssen in der Maßnahmekalkulation nachvollziehbar und belegbar sein; dabei müssen Besonderheiten einer Maßnahme (bspw. Selbstlerninhalte, sozialpädagogische Betreuung, unbetreute Maßnahmeanteile beim Arbeitgeber, Einsatz von besonderen Technologien) in der Maßnahmekalkulation gesondert ausgewiesen werden.
  4. Die Kalkulationsgrundlage von 15 Teilnehmer wird verbindlich und nachlesbar in die Empfehlung mit aufgenommen.
  5. Die Kalkulation des Trägers, die der Maßnahmezulassung zugrunde liegt, und die Kalkulationsprüfung der fachkundigen Stelle müssen in ihrem Ergebnis und ihrer Historie nachvollziehbar dokumentiert sein.

Um eine sachgerechte Prüfung zu gewährleisten muss die fachkundige Stelle (QUACERT) dabei sicherstellen, dass sie bei jeder Maßnahmezulassung nach gleichen Grundsätzen arbeitet; zur Überprüfung der Kostenangemessenheit von Maßnahmen muss sie dabei über ein Regelsystem verfügen und dieses anwenden.