Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist in Kraft getreten

Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) hat am 20.10.2023 den Bundesrat passiert!

Am 17.11.2023 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und ist damit am 18.11.2023 in Kraft getreten.

Somit werden für Unternehmen zukünftig zwei Grenzwerte des durchschnittlichen, jährlichen Energieverbrauchs relevant:

  • Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch (aller Energieträger) von mehr als 7,5 Gigawattstunden (GWh) sind nun zum Einführen eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems nach EMAS verpflichtet.
  • Die Einführung des Managementsystems muss hierbei nach 20 Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes (also spätestens am 18. Juli 2025) umgesetzt sein, bzw. 20 Monate nach Erreichen eines jährlichen Gesamtenergieverbrauchs von 7,5 GWh.
  • Zusätzlich zur Einrichtung eines Energie- oder Umweltmanagementsytems muss dieses erfüllen:
  1. Umfangreiche Erfassung von Zufuhr und Abgabe von Energie und Abwärme, sowie die Bewertung von Möglichkeiten zur Umsetzung von Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung.
  2. Identifizierung und Darstellung von technisch realisierbaren Endenergieeinsparmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung.
  3. Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463 (VALERI).
  • Resultierend müssen auch bei Kunden die bereits ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 betreiben und zertifiziert sind, diese Maßnahmen bei zukünftigen Audits geprüft werden.

 

  • Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden sind nun verpflichtet, spätestens binnen drei Jahren konkrete, durchführbare Umsetzungspläne zu erstellen und zu veröffentlichen, die gemäß DIN EN 17463 (VALERI) als wirtschaftliche Endenergieeinsparmaßnahme in Energie-, Umweltmanagementsysteme oder Energieaudits identifiziert wurden.

 

  • Die Unternehmen sind verpflichtet, sich die Vollständigkeit und Richtigkeit der erstellten Umsetzungspläne vor der Veröffentlichung durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren bestätigen zu lassen.

 

  • Die Bestätigung hat das Unternehmen auf Anfrage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über eine vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Verfügung gestellte elektronische Vorlage nachzuweisen. Ausgenommen von Pflicht zur Veröffentlichung sind Informationen, die nationalen oder europäischen Vorschriften zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder der Vertraulichkeit unterliegen.

 

  • Das Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat ein Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz veröffentlicht, welches unter folgendem Link heruntergeladen werden kann: BAFA Merkblatt EnEfG

 

Stand: 23.11.2023