Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Die EU-Verordnungen (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase wird in Deutschland durch die“ Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung – ChemKlimaschutzV) umgesetzt.
Am 18. Februar 2017 ist die Anpassung der ChemKlimaschutzV an die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase in Kraft getreten.

Informationen zu der Anpassung der ChemKlimaschutzV finden Sie z.B. auf der Internetseite des Umweltbundesamtes mit dem Titel Chemikalien-Klimaschutzverordnung  oder z.B. auf der Internetseite der Karlsruher Industrie- und Handelskammer mit dem Titel Neue Chemikalien-Klimaschutzverordnung in Kraft getreten

Informationen zur EU-Verordnungen (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase finden Sie z.B. auf der Internetseite des Umweltbundesamtes mit dem Titel
EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase

Status: 17.06.2017