SOLAS - Verified Gross Mass (VGM) Pflicht ab 01. Juli 2016

Seit dem 01. Juli muss die Bruttomasse von Containern rechtzeitig vor ihrer Stauung an Bord eines Seeschiffes nach zugelassenen Methoden verifiziert und der Reederei und dem Containerterminal bestätigt werden. Rechtliche Grundlage ist eine Erweiterung der bestehenden SOLAS (Safety of Life at Sea) Richtlinie durch die Internationale Seeschifffahrtsorganisation IMO. Unkorrekte und fehlerhafte Gewichtsangaben bei beladenen Seecontainern haben in der Vergangenheit oftmals zu Schiffsunfällen geführt. Die neue verbindliche Richtlinie soll nachhaltig zur Verbesserung der Schiffssicherheit (Menschen, Transportmittel, Ladung und Umwelt) beitragen. Weiterhin wird auch das Schadens- und Verlustrisiko der Waren für den Versender reduziert. Ohne verifizierte (bestätigte) Angabe des Bruttogewichts (engl. Verified Gross Mass = VGM) darf ab dem 01. Juli  kein beladener Container mehr an Bord eines Schiffes verladen werden.

Zuständig für die Umsetzung in Deutschland ist die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr.

Verantwortlichkeit

Die SOLAS Regeln schreiben vor, dass der Befrachter für die Feststellung und Dokumentation der bestätigten Bruttomasse des beladenen Containers nach der Methode 1 oder Methode 2 zuständig ist. Das dokumentierte verifizierte Bruttogewicht des Containers kann Teil eines Beförderungspapiers oder ein eigenständiges Dokument sein und muss von einer vom Befrachter bevollmächtigten Person unterzeichnet sein.

Methoden zur Bestimmung des verifizierten Bruttogewichts (VGM)

Es gibt zwei gleichberechtigte Methoden mit denen der Befrachter die verifizierte Bruttomasse bestimmen kann. Die Auswahl der Methode obliegt dem Befrachter.

Methode Nr. 1: Wiegen des gepackten und versiegelten Containers

Bei der Verwiegung des beladenen Containers ist eine Waage der Genauigkeitsklasse IIII oder höher nach der Richtlinie 2014/31/EG zu verwenden. Die Verwiegeeinrichtung muss kalibriert und zertifiziert sein.

Methode Nr. 2: Berechnung (Ware, Sicherungsmaterial, Verpackung und Container-Leergewicht)

Die Verwiegung aller Packstücke im Container einschließlich der Verpackungs-, Sicherungs- und Staumaterialien erfolgt einzeln. Durch Addition der Einzelgewichte und des Container-Leergewichts ergibt sich das Bruttogewicht des beladenen Containers. Bei der Verwiegung sind Waagen der Genauigkeitsklasse III der Richtlinie 2014/31/EG zu verwenden. Bei der Methode 2 ist eine Zertifizierung erforderlich. Spezielle Zulassungsverfahren bei der BG Verkehr wird es weder hinsichtlich der Zertifizierung noch für die Verwendung der Wiegeeinrichtungen geben.

Die Zertifizierung kann im Rahmen einer vorhandenen ISO 9001-Zertifizierung oder eines AEO-Audits (dt: Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter) sichergestellt werden. QUACERT kann bei Kunden die Integration der SOLAS-Anforderungen in das Managementsystem im Rahmen des nächsten turnusmäßigen ISO 9001 Audits prüfen. Bitte nehmen Sie rechtzeitig vor dem Audit diesbezüglich Kontakt mit uns auf.

Für Befrachter die nicht über diese Möglichkeit (ISO 9001, AEO) verfügen, hat die BG eine zugelassene Berechnung der verifizierten Bruttomasse nach Methode 2 entwickelt.

Weiter Informationsquellen:
http://www.deutsche-flagge.de/de/sicherheit/ladung/container