Updateinformationen zu einem bestehenden Artikeln von QUACERT: Qualifizierungschancengesetz

Aus gegeben Anlass weisen wir noch einmal auf unseren Artikel zum Qualifizierungschancengesetz (QCG) hin. Das dort geschriebene ist unverändert so anzuwenden. Es gab eine Konkretisierung, was die Auslegung des Umfangs der Qualifizierungsmaßnahmen angeht. Im QCG findet sich hier die Angabe „länger als 160 Stunden“. Nach Rückfrage wurden die Voraussetzung für die Förderung jetzt klar mit 161 UE (und mehr) a 45 min benannt.

QUACERT stellt Maßnahmenzertifikate aus. Die Fördermöglichkeit durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG) wird hierauf nicht bescheinigt, das ist nicht notwendig.

Den Link zum ursprünglichen Artikel finden sie hier.

Stand: 17.12.2019