Datenbank der Bundesagentur für Arbeit für § 45 Maßnahmen

Die Deutsche Akkreditierungstelle (DAkkS) hat uns darüber informiert, dass nun auch die Maßnahmeangebote nach § 45 SGB III in einer Datenbank der Bundesagentur für Arbeit erfasst werden. In dieser Datenbank können Angebote – entsprechend der Filtersetzung – identifiziert werden. Wie bei FbW-Maßnahmen ist auch im Bereich der Maßnahmen nach § 45 SGB III der Träger frei in seiner Entscheidung, ob er seine Angebote in der Datenbank erfasst oder nicht.
 
Bitte beachten Sie dazu folgenden Link:
https://www.arbeitsagentur.de/avgs

Stand: 18.12.2019