Info der Bundesagentur für Arbeit an Träger - Einsatz von Software/IT-Tools für digitale Unterschriften

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) teilte in einem Schreiben vom 16. Juni 2021 mit, dass seitens der BA grundsätzlich keine Einwände gegen den Einsatz von Software/IT-Tools für digitale Unterschriften von Teilnehmenden bei Trägern gibt.

Das Schreiben der BA mit zusätzlichen Informationen können Sie unter folgendem Link nachlesen: Einsatz von Software/IT-Tools

(Stand 16.06.2021 - alle Angaben ohne Gewähr)