AZAV - Empfehlungen des Beirats

Am 21.07.2021 wurde eine neue Fassung der Emfehlungen des Beirats veröffentlicht.

Die wesentlichen Änderungen belaufen sich auf:

  • Referenzauswahl (Seite 11): Es wurde in den Empfehlungen des Beirats nochmals klar beschrieben, dass Maßnahmen, welche über dem BDKS liegen, nicht in die Referenzauswahl mit einbezogen werden dürfen.
  • Grundsätze zur Überprüfung von Maßnahmekalkulation im Rahmen der Maßnahmezulassung (Seite 16 ff.): Bezüglich der Kostenkalkulation bleibt nach § 3 AZAV grundsätzlich eine Teilnehmerzahl von zwölf als angemessene Gruppengröße angesehen, in begründeten Fällen ist eine Abweichung zulässig. Auf dem Maßnahmezertifikat wird in den meisten Fällen weiterhin die Teilnehmeranzahl von zwölf herangezogen. Die Teilnehmeranzahl bei der Maßnahmedurchführung kann von der im Zertifikat angegebenen Gruppengröße abweichen, solange gewährleistet bleibt, dass die mit der Maßnahmekonzeption zugelassenen Rahmenbedingungen das ermöglichen (z.B. Räumlichkeiten, Ausstattung, didaktisches Konzept, Lehrpersonal, spezifische bundes- und landesrechtliche Vorgaben etc.).
  • Erstmals Aufnahme von Erläuterungen zur Referenzauswahl in die Empfehlungen des Beirats (Seite 13 ff.).

Die Empfehlungen sind auf der Website der Bundesagentur für Arbeit abrufbar: https://www.arbeitsagentur.de/bildungstraeger/akkreditierung-zulassung

Oder auf der AZAV-Website der Firma QUACERT: https://azwv.de/

(Stand 21.07.2021 - Alle Angaben ohne Gewähr)