AZAV - Standortbezogene Maßnahmenzulassung

 

Bei mehreren Standorten ist es zukünftig notwendig, dass dies auch in der Kalkulation mit berücksichtigt wird.

Das bedeutet, dass die Raumkosten bei Zulassungen für mehrere Standorte nicht mehr nur für einen Standort kalkuliert werden dürfen. Für Maßnahmen, welche an mehreren Standorten zugelassen werden sollen, müssen die Raumkosten durchschnittlich über die Standorte berechnet werden.

 

Besuchen Sie gerne eine unserer Maßnahmenkalkulationsschulungen. Die Termine für die Veranstaltung finden Sie in Kürze auf unserer Website unter der Rubrik "Veranstaltungen". Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.

 

(Stand 15.11.2021 - Angaben ohne Gewähr)