AZAV- Durchführungsart von Maßnahmen

 

Die Coronapandemie hat die Digitalisierung auch im Bildungsbereich noch weiter voranschreiten lassen und die alternativen Lernformen werden in Zukunft zunehmend an Bedeutung gewinnen. Einige Bildungsträger nutzen schon jetzt neue Lern- und Lehrformen und bieten Ihre Maßnahmen Online an. Die Entwicklung der Digitalisierung stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen, bietet jedoch auch neue Chancen.

Eine Herausforderung der alternativen Maßnahmendurchführung ist es, die neuen Lern- und Lehrformen in Einklang mit der AZAV zu gestalten. Um die Lernform im Zulassungsverfahren möglichst transparent darzustellen unterscheidet die QUACERT die folgenden Durchführungsarten, welche wir im Folgenden kurz erklären möchten:

  1. Präsenz: Der Unterricht findet ausschließlich in Präsenz statt.
  2. Online: Die Maßnahme wird ausschließlich Online (synchron) durchgeführt, das bedeutet keine Teilnehmenden befinden sich im Schulungsraum.
  3. Auch Online möglich: Die Teilnehmenden befinden sich zum Teil im Schulungsraum vor Ort, gleichzeitig nehmen Teilnehmende Online am Unterricht teil. Der Träger muss alle AZAV-Anforderungen an Maßnahmenzulassungen wie z.B. Teilnehmendenbetreuung oder Anwesenheitsnachweise gewährleisten.
  4. Zum Teil Online: Ein Teil der Unterrichtseinheiten findet in Präsenz und ein Teil der Unterrichtseinheiten findet Online (synchron) statt. (Beispiel: 30 Unterrichtseinheiten finden in Präsenz statt und 70 Unterrichtseinheiten finden Online statt. Die Aufteilung zwischen Präsenz- und Onlineunterricht ist somit 30% zu 70%)

Die Art der Durchführung ist unter anderem in der Kalkulation und auch im Konzept und der Zielgruppe der Maßnahme zu berücksichtigen. Grundsätzlich muss ungeachtet der Durchführungsform darauf geachtet werden, dass alle Anforderungen an eine Zulassung berücksichtigt werden.

Gemäß Auskunft der DAkkS wird sich der Beirat in den nächsten Sitzungen mit dem Thema Digitalisierung beschäftigen. Auch hat ausschließlich der Beirat die Möglichkeit, Konkretisierungen für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen zu erlassen. Wir werden Sie bei Neuigkeiten zu diesen Themen natürlich direkt informieren.

Noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Oder nehmen Sie an einer unserer Maßnahmenkalkulationsschulungen im nächsten Jahr teil. Zu den Terminen gelangen Sie hier: Veranstaltungen

 

(Stand 15.11.2021 - Alle Angaben ohne Gewähr)