Neufassung der TA-Luft

 

Nach mehreren Beratungen stimmte der Bundesrat am 28. Mai 2021 der Neufassung der TA Luft zu. Am 23. Juni 2021 kam die Bundesregierung dem nach, so dass die Neufassung der TA Luft beschlossene Sache ist. 

Die TA-Luft tritt am 01.12.2021 in Kraft.

Wesentliche Änderungen sind:

  • neu aufgenommene Anlagearten, z. B. Biogasanlagen, Anlagen zur Holzpelletherstellung sowie Schredderanlagen,
  • Aufnahme der Vollzugsempfehlungen von BVT-Schlussfolgerungen,
  • Verschärfung von Schadstoffdepositionswerten und Neuaufnahme/ Reklassifizierung besonders gesundheitsschädlicher Stoffe, die nach aktuellem Wissensstand krebserregend, reproduktionstoxisch oder keimzellmutagen sind oder sein könnten,
  • Neuerungen zur Ermittlung der Schornsteinhöhe im Kontext der Anforderungen an die Ausbreitungsrechnung im Anhang 2,
  • Schutz der Anwohner*innen vor Geruchsbelästigungen durch im Anhang 7 festgelegte Verfahrensweise zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen,
  • Filterung von 70 Prozent der Ammoniak- und Feinstaubemissionen aus der Abluft von großen Tierhaltungsanlagen.

 

(Stand 15.11.2021 - Alle Angaben ohne Gewähr)