Liebe Kundinnen und Kunden,

aus gegebenem Anlass möchten wir Sie nochmals darüber informieren, dass die Äquivalenzbescheinigungen zum 31.05.2022 ihre Gültigkeit verlieren.

Eine Verlängerung der Gültigkeit der Äquivalenzbescheinigungen ist unwahrscheinlich.

Sollten Sie bereits zugelassene Maßnahmen weiterhin hybrid durchführen wollen, ist eine Änderung der zugelassenen Maßnahmen notwendig.

Zur Änderung der Maßnahmen lassen Sie uns bitte eine Änderungsmitteilung mit den notwendigen Informationen zukommen.  


Stand 19.05.2022 - alle Angaben ohne Gewähr