Fachliche Weisung § 179 Abs. 2 SGB III i.V.m. § 3 Abs. 6 AZAV Kostenzustimmung OS Halle

Am 01.12.2021 hat die Bundesagentur für Arbeit eine fachliche Weisung zum Kostenzustimmungsverfahren nach § 179 SGB III veröffentlicht.

Die fachliche Weisung enthält unter anderem Beschreibungen zu der Aufgabe der fachkundigen Stelle und der Bundesagentur für Arbeit in Zusammenhang mit der Kostenzustimmung. Die Prüfkompetenz liegt beim Kostenzustimmungsverfahren allein bei der fachkundigen Stelle, während die Bundesagentur für Arbeit (BA) das Prüfergebnis der fachkundigen Stelle bewertet.

Seitens der BA wird das arbeitsmarktpolitische Interesse der Maßnahme bewertet. Hierzu sind Themen wie das Teilnehmerpotenzial, der Integrationserfolg, der Integrationsfortschritt und die Unterstützung zur Beschäftigungssicherung maßgeblich. Auch dies wird in der fachlichen Weisung mit Beispielen erläutert.

Zuletzt wird in der fachlichen Weisung noch auf den Nachweis der notwendigen überdurchschnittlichen Aufwendung eingegangen.

Auch gibt es eine neue Kostenvorlage zur Vorlage bei der Bundesagentur für Arbeit. Die neue Kostenvorlage finden Sie auf unserer QUACERT-Homepage unter Download. Der Kostenvorlagebogen ist vom Träger bei einer Überschreitung des Bundesdurchschnittskostensatzes von mehr als 25 % auszufüllen und von der FKS an den Operativen Service in Halle zur Bewertung zu übermitteln.

 

(Stand 04.03.2022 - Alle Angaben ohne Gewähr)