Neu: Schulungen zum Abfallbeauftragten gemäß neuer Abfallbeauftragtenverordnung

Nach der neuen Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) ist es notwendig eine zugelassene Schulung zum Abfallbeauftragten zu absolvieren und alle zwei Jahre einen Fortbildungslehrgang für Abfallbeauftragte zu besuchen.

Wir haben den Antrag auf Zulassung des Grund- und Fortbildungslehrganges bei der zuständigen Behörde gestellt und erwarten demnächst die Zulassung.

Für Abfallbeauftragte, die bereits vor dem 1. Juli 2017 bestellt waren, gibt es noch eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2019 ehe der Besuch eines zugelassenen Fortbildungslehrgang nachgewiesen werden muss.

Wir würden uns freuen, Sie zukünftig auf unseren Schulungen begrüßen zu dürfen.

Stand: 22.11.2017