Evaluation der AZAV, Evaluation des Verfahrens zur Akkreditierung von Fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung

Die AZAV wurde im Jahr 2018 evaluiert. Befragt wurden Bildungsanbieter, Fachkundige Stellen und Arbeitsagenturen, bzw. Jobcenter.

Die Ergebnisse sind mehrheitlich positiv. Das System umfasst nach Ansicht der befragten Personen, alle relevanten Qualitätsaspekte und die Qualitätssicherung wird überwiegend als wirksam bewertet. Es wurden aber auch Defizite festgestellt, wie eine unterschiedliche Prüftiefe im Rahmen der AZAV-Trägerzulassung, allgemein Informationsdefizite und eine nicht vorhandene zentrale Sammlung der vorhandenen Informationen. Auch in Einzelfragen, wie z. B. der Pflicht mit einer Gruppengröße von 15 Teilnehmenden zu kalkulieren, gab es deutliche Kritik von allen Seiten.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wurde deshalb aktiv und hat sich im Jahr 2019 an diversen Veranstaltungen der unterschiedlichen befragten Parteien beteiligt, um zu weiteren Erkenntnissen zu gelangen, die im Jahr 2020 in unterschiedlichen Änderungen Wirkung zeigen werden. Geplant sind Änderungen im Sozialgesetzbuch (SGB III), der AZAV oder in den Empfehlungen des Beirats. Wir dürfen alle gespannt sein und halten sie auf dem Laufenden.

Der Beirat AZAV hat am 10.10.2019 eine Stellungnahme zur Evaluation auf der Webseite der Agentur für Arbeit veröffentlicht: Link zum pdf

Der ausführliche Forschungsbericht ist auf der Homepage der BMAS veröffentlicht: Link zur Webseite

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse, als Präsentation, finden sie auf der Webseite der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS): Link zur Webseite

 

Stand: 17.12.2019