Über den Regierungsentwurf zur zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung wurde am 14.10.2016 im Bundesrat beraten. Diese zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung enthält auch die geplante neue Entsorgungsfachbetriebeverordnung. Im Vergleich zum Referentenentwurf (wir hatten darüber berichtet) wurden im Regierungsentwurf noch einige Punkte geändert.
Vom Bundesrat wurden noch etliche Änderungen vor Zustimmung angemahnt.

Wichtige Änderungen im Vegleich zum Referentenentwurf sind nachfolgend aufgeführt:

  • Dass alle zwei Jahre unangekündigte Vor-Ort-Termine durchzuführen sind, wurde durch folgende Regelung ersetzt:
    Die technischen Überwachungsorganisationen und die Entsorgergemeinschaften entwickeln ein System zusätzlicher unangekündigter Vor-Ort-Termine und führen die Vor-Ort-Termine entsprechend dem System durch.
  • Die Regelung, dass alle fünf Jahre ein anderer Sachverständiger die Überprüfung des Betriebes durchführt, ist bestehen geblieben.
  • Die Mindestinhalte von Überwachungsberichten sind im Regierungsentwurf neu aufgenommen worden.
  • Geändert wurde, dass bei der Übermittlung der Daten von der Begutachtung für das geplante Entsorgungsfachbetrieberegister an die zuständige Behörde der jeweilige Prüfbericht nicht mehr enthalten ist. Übermittelt werden muss nun nur das jeweilige Zertifikat. Beim Entzug eines Zertifikates ist neu, dass nicht nur dieser Entzug mitzuteilen ist, sondern auch die Gründe hierfür mit anzugeben sind.

Durch die doch noch zahlreichen Anmerkungen des Bundesrates ist ein genauer Termin für die Veröffentlichung unklar.