BAFA-Merkblatt für Energieaudits aktualisiert

Am 04. Oktober 2016 wurde das BAFA-Merkblatt: „ Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 8 ff EDL-G“ aktualisiert.

Die Änderungen betreffen die Abschnitte 2 (Adressaten der Energieauditpflicht…) und 5 (Stichprobenhafte Überprüfung und Nachweisführung der Durchführung von Energieaudits), die anderen Abschnitte bleiben von der Aktualisierung unberührt.

Im Folgenden sind einige Änderungen beispielhaft aufgeführt:

Die Begriffe der hoheitlichen und wirtschaftlichen Tätigkeit (Punkts 2.1 Unternehmensbegriffs) werden ausführlicher beleuchtet als in der Vorversion. Unter dem Punkt 2.2 (Definition eines Nicht-KMU) wurde ergänzt, dass die Nicht-KMU-Definition für Unternehmen mit einer Beteiligung der öffentlichen Hand von 25 % oder mehr nicht gilt und dass, bezüglich der KMU-Definition Leiharbeiter sowohl im Ver- als auch im Entleihbetrieb mitgezählt werden müssen.

Für Unternehmen, welche den Status eines Nicht-KMU erhalten, wurde unter Punkt 2.3 (Stichtag zur Ermittlung des Nichts-KMU-Status) festgelegt, dass das Energieaudit innerhalb von 20 Monaten durchgeführt werden muss. Des Weiteren wurde unter diesem Punkt der Abschnitt Umwandlung stark abgeändert im Vergleich zur Vorversion.

Unter Punkt 5.1 (Stichprobenverfahren des BAFA) weist das BAFA darauf hin, dass für die Kommunikation der Unternehme mit der BAFA die elektronischen Kommunikationswege vorgesehen sind. Unter www.bafa.de >Energie > Energieaudits > Formulare ist das „Elektronisches Formular EDL-G – Nachweisführung für Unternehmen“ online verfügbar. Die dazugehörende Ausfüllanleitung „Benutzerhinweise zum elektronischen Formular "Nachweisführung für Unternehmen““ ist unter www.bafa.de >Energie > Energieaudits > Publikationen eingestellt.

Das aktualisierte BAFA-Merkblatt kann online unter www.bafa.de >Energie > Energieaudits > Publikationen > „Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 8 ff. EDL-G“ bzw. unter BAFA-Merkblatt Energieaudit (link bis zum 30.11.2016 gültig) im pdf-Format heruntergeladen werden.

Stand: 22.11.2016

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 01.12.2016 unter www.bafa.de seinen neuen Internetauftritt freigeschaltet. Dadurch haben sich die "Wegweiser" und der Link aus dem obigen Text geändert.

Unter www.bafa.de >Energie > Energieaudits > Informationen zum Thema > Formulare bzw. Publikationen sind nun die entsprechenden Unterlagen zu finden.

Das aktualisierte BAFA-Merkblatt kann online unter www.bafa.de >Energie > Energieaudits > Informationen zum Thema > Publikationen > „Merkblatt für Energieaudits“ bzw. unter BAFA-Merkblatt Energieaudit (link ab dem 01.12.2016 gültig) im pdf-Format heruntergeladen werden.

Stand: 01.12.2016