Neuer Beschluss bezüglich Rezertifizierung von Managementsystemen
„Direkte“ Anschlusszertifizierung
- Rezertifizierungsaudits (vor Ort) müssen vor Ablaufdatum durchgeführt sein, so dass eine lückenlose Anschlusszertifizierung ermöglicht wird.
- Regelung gilt für alle Managementzertifizierungen (QMS, UMS, OHSAS, EnMS, EN 9100, etc.).
- Vorlage eines verbindlichen Maßnahmenplans der zu zertifizierenden Organisation bei festgestellten Abweichungen, vor Ablaufdatum, bei der Zertifizierungsstelle.
- Die Möglichkeit der lückenlosen Anschlusszertifizierung ist auch dann gegeben, wenn die Zertifizierungsentscheidung bis maximal 3 Monate vor dem Ablaufdatum getroffen wird.
„Verspätete“ Rezertifizierung
- Rezertifizierungsaudits (vor Ort) müssen vor Ablaufdatum durchgeführt sein.
- Entscheidung zur Rezertifizierung kann in Ausnahmefällen bis maximal 3 Monate nach Ablaufdatum erfolgen. Während dieser Zeit ist der Status der betreffenden Organisation „nicht zertifiziert“.
- Die Laufzeit des Folgezertifikats beginnt immer mit dem Tag der Zertifizierungsentscheidung. Nicht zulässig ist eine Rückdatierung des Zertifikats.
- Ablaufdatum des Folgezertifikats ist Ablauftag Alt-Zertifikat + 3 Jahre.
- Bei Auditdurchführung nach Ablaufdatum muss das Verfahren nach den Regeln einer Erstzertifizierung erfolgen.
Die Übergangsfrist für diesen Beschluss gilt bis zum 01.10.2013