Honorardozenten, die freiberuflich im Auftrag von Bildungsträgern tätig sind, sahen sich in den letzten Jahren zunehmend dem Risiko ausgesetzt, seitens der Deutschen Rentenversicherung als scheinselbstständig eingestuft zu werden. Maßgeblich zu dieser Entwicklung hat insbesondere das „Herrenberg-Urteil“…