Verlängerung der Äquivalenzbescheinigungen bis zum 31.05.2022



am 01.04.2022 erreichte uns eine Mail der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) mit wichtigen Informationen zum weiteren Umgang mit den Äquivalenzbescheinigungen:



"hiermit erhalten Sie die Rückmeldung, dass das Verfahren zum Umgang mit Äquivalenzbescheinigungen formlos und automatisch bis zum 31.05.2022 verlängert wird.
Alle bestehenden ÄBS werden also automatisch bis zum 31.05.2022 verlängert.
 
Dies wurde soeben vom Beirat der Bundesagentur gem. § 182 SGB III beschlossen."