Neue Empfehlungen des Beirats vom 07.09.2022

 

Am 07.09.2022 wurde eine neue Version der Beiratsempfehlungen veröffentlicht. Die neuen Empfehlungen finden Sie auch der Homepage der Agentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014848.pdf

Die Empfehlungen sind mit dem Tag der Veröffentlichung gültig.

 

Alle Neuerungen sind mit Unterstreichungen gekennzeichnet, Sie finden die Neuerungen auf Seite 9 (Trägerzulassung) und auf Seite 16 (Maßnahmenzulassung).

Neu ist die Empfehlung "Berücksichtigung von Zertifikaten/Anerkennungen unabhängiger Stellen im Zulassungsverfahren nach §181 Abs. 4 S. 2 SGB III - Vermeidung von Doppelprüfungen". Diese Empfehlung bezieht sich auf alle Träger- und Maßnahmenzulassungen und betrifft vor allem den Pflegebereich.

Es werden Erleichterungen für Pflegeschulen und für die Zulassung von Maßnahmen zum/r Pflegemfachfrau/Pflegefachmann definiert.

Die Empfehlungen werden veröffentlicht mit:

a) einer Erläuterung (jeweils unter der Empfehlung platziert) spezifisch für den Fachbereich nach § 5 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 AZAV (ausschließlich für die Zulassung im Bereich der Pflegeausbildung nach § 6 Abs. 2 S. 1 PflBG [Pflegefachfrau/Pflegefachmann])

b) einer Anlage (Seite 38) - ebenfalls gültig für Träger- und Maßnahmezulassungen im Fachbereich nach § 5 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 AZAV - ausschließlich für die bundeseinheitlich geregelte Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann nach § 6 Abs. 2 S. 1 Pflegeberufereformgesetz [PflBRefG]).

 

Stand: 13.09.2022