Evaluierung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)

Beim Umweltbundesamt wurde ein Abschlussbericht "Erarbeitung von Grundlagen für die Evaluierung der Gewerbeabfallverordnung" veröffentlicht. Der Text betrachtet dabei die Fraktion der gemischten Siedlungsabfälle.

Das Ergebnis der Evaluierung ist dabei sehr ernüchternd:

"Dennoch entfaltet die GewAbfV in der Praxis bisher nicht die vom Gesetzgeber intendierte Wirkung. Die Gründe hierfür liegen sowohl in Unschärfen im Verordnungstext, als auch in der unzureichenden Umsetzung seitens der Abfallerzeuger/-besitzer und in behördlichen Vollzugsdefiziten. Die Optimierungspotenziale in den Kernforderungen der GewAbfV sind hoch: Die Getrennthaltungspflicht wird von den Abfallerzeugern noch immer nicht ausreichend eingehalten. Die Erfassung von Abfällen als Gemisch, die nur als seltene und begründungspflichtige Ausnahme zulässig sein soll, ist in der Praxis noch immer der Regelfall. Obwohl vom Gesetzgeber empfindliche Bußgelder angedroht werden, findet eine Sanktionierung hauptsächlich aufgrund fehlender Kontrollen seitens der Vollzugsbehörden nicht statt."

Auch bei der Vorbehandlung gibt es noch viele offene Punkte:

  • Gemischter Siedlungsabfall geht regelmäßig ohne Vorbehandlung direkt einer Müllverbrennungsanlage zu.
  • Die technische Ausstattung und die erreichten Recyclingquoten der Vorbehandlungsanlagen erfüllen oft nicht die Anforderungen der GewAbfV.

Man darf gespannt sein, welche Schlüsse hieraus gezogen werden.

Der komplette Text ist hier verfügbar.

Stand: 29.03.2023