Neue B-DKS für das Jahr 2018 veröffentlicht

Die aktuell gültigen Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) wurden am 01. Juni 2018 auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit bekannt gegeben.

Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht jährlich (s. § 3 Abs. 2 AZAV) die durchschnittlichen Kostensätze für Maßnahmen zur

Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45)

als auch Maßnahmen der

Beruflichen Weiterbildung (§ 81).

Die neuen B-DKS finden Anwendung für alle Maßnahmen, deren Antrag auf Zulassung bei einer fachkundigen Stelle ab dem 01. Juni 2018 eingereicht werden. Alle Anträge auf Zulassung einer Maßnahme, die bis zum 31. Mai 2018 bei einer fachkundigen Stelle eingereicht wurden, unterliegen den (alten) B-DKSen mit dem Stand: 01. Juni 2017.

Stand: 04.06.2018