Konkretisierung der ISO/IEC17021-1:2015 Abs. 8.2 Zertifizierungsdokumente

Mit dem Beschluss vom 28.08.2018 des Akkreditierungsbeirats (AKB) wurden die inhaltlichen Anforderungen an Zertifizierungsdokumente konkretisiert.

Der AKB wurde basierend auf dem Gesetz über die Akkreditierungsstelle (AkkStelleG) durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eingerichtet. Zu den Aufgaben des AKB zählt u. a. die Ermittlung und Bestätigung von Akkreditierungsregeln, die vor allem die Anforderungen an Konformitätsbewertungsstellen bzw. für die Akkreditierungstätigkeiten konkretisieren.

Entsprechend der Neufassung des Beschlusses ist eine Referenzierung zusätzlicher Normen, normativer Dokumente und privater Standards auf einem Zertifikat für Managementsysteme wie beispielsweise ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001, ISO 50001 etc. nicht zulässig.

Bei Erstzertifizierungen gilt dieser Beschluss sofort. Bei eventuell betroffenen Zertifikaten ist zur nächsten turnusgemäßen Jahresüberwachung ein Austausch vorzunehmen.

Quelle:

Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS), Beschlussliste 71 SD 6 039 Fachbereich Managementsysteme, Beschluss 01/2018

Stand 07.09.2018