Entwurf EU-Richtlinie zur Lieferkette

In Deutschland wurde im letzten Jahr das Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten verabschiedet.

Nun hat die EU einen Entwurf als Richtlinie zum Thema Sorgfaltspflicht in den Lieferketten veröffentlicht.

Dieser Entwurf soll für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden verpflichtend werden. In einigen Branchen (z.B. Textil) sollen die Anforderungen bereits ab 250 Mitarbeitenden gelten.

Die Anforderungen an Unternehmen beziehen sich auf verschiedene Punkte:

  • Die Sorgfaltspflicht muss in die Unternehmenspolitik integriert werden.
  • Aktuelle und potentielle negative Auswirkungen müssen identifiziert werden.
  • Entschärfen von potentiellen negativen Auswirkungen und vorhandene negative Auswirkungen zu beenden und ihr Ausmaß zu minimieren.
  • Einführung und Aufrechterhaltung eines Beschwerdeprozesses.
  • Überprüfung der Effektivität ihrer Politik zur Sorgfaltspflicht und deren Messung.
  • Öffentliche Kommunikation über die Sorgfaltspflicht.

Diese Anforderungen können gut im Rahmen eines Managementsystems abgebildet werden. Hierzu wird in dem Entwurf auch der Hinweis gegeben, dass zum Zweck des Nachweises der Übereinstimmung der Anforderungen geeignete Industrieinitiativen oder unabhängige Drittparteienverifizierungen möglich sind.

Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen informieren.

Stand: 28.02.2022