Die neue EU-Maschinenverordnung

Die seit 2006 geltende Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird durch die neue europäische Maschinenverordnung ersetzt. Die EU-Maschinenverordnung (EU) Nr. 2023/1230 wurde am 29.06.2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Eine Anpassung der Vorgaben zur Maschinensicherheit war erforderlich, da mit fortschreitender Digitalisierung neue Risiken auftreten, welche von der aktuellen  Maschinenrichtlinie nicht ausreichend erfasst sind. Hierzu zählen beispielsweise die Zusammenarbeit von Mensch und Roboter (Kollaborative Roboter), Internet verbundene Maschinen, Software-Update Auswirkungen, autonome Maschinen und Fernüberwachungsstationen. Schwerpunkte gegenüber der bisherigen Maschinenrichtlinie sind Hochrisiko-Maschinen, digitale Technologien wie der Einsatz von KI-Systemen und Erstellung der Technischen Dokumentation in digitaler Form.       

Im Gegensatz zur Maschinenrichtlinie ist die EU-Maschinenverordnung für alle EU-Staaten verbindlich und tritt wie andere EU-Verordnungen 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Nach einer Übergangsfrist von 42 Monaten muss diese zwingend angewandt werden.

Betroffen sind außer Herstellern von Maschinen alle Wirtschaftsbeteiligten, die Maschinen in der EU auf dem Markt bereitstellen, in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen. In der neuen EU-Maschinenverordnung sind auch ausdrücklich Online-, Händler, Importeure und Bevollmächtigte genannt.   

Download Maschinenverordnung: Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments nach Unterzeichnung der Präsidenten vom 14. Juni 2023

 

Stand: 02.08.2023