Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde 2011 ein neues Kapitel zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen in das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) eingefügt. Die Regelungen verfolgen das Ziel die Qualität arbeitsmarktlicher Dienstleistungen und damit die Leistungsfähigkeit und Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems nachhaltig zu verbessern. Um diese zu erreichen wurde das System der Zulassung der Bildungsträger durch eine Fachkundige Stelle erweitert.
Die Zulassungserfordernisse der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung-Arbeitsförderung (AZAV) gelten für alle Träger, die Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem SGB III selbst durchführen oder durchführen lassen.
Die Akkreditierung der Fachkundigen Stellen erfolgt durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS).

QUACERT ist seit 10. Mai 2005 eine von der Bundesagentur für Arbeit zugelassene Fachkundige Stelle zur Zertifizierung gemäß AZWV und kann seit 2012 auch die Zertifizierung gemäß AZAV durchführen.

Weitere Informationen zur AZAV sowie aktuelle News finden Sie hier: www.azwv-azav.de

QUACERT bietet Ihnen außerdem die Möglichkeit sich in verschiedenen Bereichen des Qualitätsmanagements und der AZAV aus- bzw. weiterbilden zu lassen.
Sie finden unser umfangreiches Schulungsprogramm unter folgendem Link:
http://www.azwv-azav.de/schulungen