Bei der Anzahl aller Umweltdelikte ist der Bereich der Abfallwirtschaft mit Abstand führend. Für eine
Unterscheidung zwischen schwarzen Schafen und ordentlich arbeitenden Entsorgungsbetrieben ist
die Zertifizierung gemäß der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) geeignet.
Diese Verordnung gibt Anforderungen an die Zuverlässigkeit, Organisation des ordnungsgemäßen
Ablaufs der Entsorgung und geltender rechtlicher Verpflichtungen vor. Besonderes Augenmerk
wird auf eine nachvollziehbare, korrekte Nachweisführung der gehandhabten Abfälle gelegt.
Diese Vorgaben werden durch uns als Technische Überwachungsorganisation (TÜO) jährlich
überprüft. Nach erfolgreicher Begutachtung erhält der Entsorgungsbetrieb ein Zertifkat.
Mit dem Zertifikat ist der Entsorgungsbetrieb berechtigt, sich Entsorgungsfachbetrieb zu nennen.
Im Zertifikat ist genau aufgeführt, welche abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten der Entsorgungs-
fachbetrieb durchführt und welche Abfälle gehandhabt werden.