EfbV
  • Entsorgungsfachbetrieb nach EfbV

    Das Abfallrecht in Deutschland basiert auf der Europäischen Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle. Diese wurde bei uns in Deutschland durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) umgesetzt. Dieses Gesetz soll durch die Förderung der Kreislaufwirtschaft helfen, eine nachhaltige Abfallwirtschaft zu betreiben.

    Das bedeutet, natürliche Ressourcen zu schonen sowie Menschen und Umwelt vor schädlichen Auswirkungen beim Umgang mit Abfall zu schützen.

    In diesem Kontext spielt die Entsorgung von Abfällen eine entscheidende Rolle, da im Bereich der Abfallwirtschaft mit Abstand die meisten Umweltdelikte zu verzeichnen sind. Als Beleg für sorgfältig und ordentlich arbeitenden Entsorgungsbetriebe ist die Zertifizierung gemäß der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) geeignet.

    Diese Verordnung gibt Anforderungen an die Zuverlässigkeit, Organisation des ordnungsgemäßen Ablaufs der Entsorgung und geltender rechtlicher Verpflichtungen vor. Besonderes Augenmerk wird auf eine nachvollziehbare, korrekte Nachweisführung der gehandhabten Abfälle gelegt.

    Diese Vorgaben werden durch uns als Technische Überwachungsorganisation (TÜO) nach einer erfolgreichen Begutachtung durch ein Zertifikat bestätigt. Mit dem Zertifikat ist der Entsorgungsbetrieb berechtigt, sich Entsorgungsfachbetrieb zu nennen. Im Zertifikat ist genau aufgeführt, welche abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten der Entsorgungsfachbetrieb durchführt und welche Abfälle gehandhabt werden. Der Fachbetrieb wird anschließend in einer jährlichen Begutachtung von uns vor Ort überprüft.

    Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb schaffen Sie somit eine belastbare Basis für ein vertrauensvolles Verhältnis zu Kunden und Behörden.