Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung AZAV ist im Sozialgesetzbuch (SGB) III begründet und regelt die Anforderungen an Fachkundige Stellen sowie an Träger und Maßnahmen der Arbeitsförderung.
Wer durch die Bundesagentur für Arbeit geförderte Leistungen anbieten möchte und/oder an Ausschreibungen der Arbeitsagenturen und Jobcenter teilnehmen möchte, benötigt die sogenannte AZAV-Trägerzulassung. Der Gesetzgeber möchte durch die Zulassung der Bildungsträger und Bildungsmaßnahmen die Chancen für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt verbessern.
Als akkreditierte fachkundige Stelle (FKS) bietet Ihnen die QUACERT GmbH bereits seit 2005 zuverlässig AZAV Träger- und Maßnahmenzulassungen aus einer Hand.
Die Trägerzulassung kann in sechs Fachbereichen erfolgen:
- Fachbereich 1: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
- Fachbereich 2: Ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung
- Fachbereich 3: Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung
- Fachbereich 4: Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
- Fachbereich 5: Transferleistungen
- Fachbereich 6: Maßnahmen zur Teilhabe Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben
Neben der Rechtsverordnung AZAV veröffentlicht der Beirat regelmäßig Empfehlungen, welche verbindlich zu beachten sind. Die Empfehlungen des Beirats nach §182 SGB III und weitere wichtige Dokumente für Bildungsträger finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Die wichtigsten Vorteile AZAV-Trägerzulassung:
- Förderfähigkeit von Maßnahmen / Zugang von Fördermitteln
- Qualitätssicherung
- Wettbewerbsvorteil
- Erweiterte Kooperationsmöglichkeiten
- Vertrauen von Teilnehmenden
Sie wollen sich optimal auf die AZAV-Trägerzulassung vorbereiten? Dann schauen Sie gerne bei unseren Seminaren vorbei.
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