Bildung
  • AZAV Trägerzulassung

    Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung AZAV ist im Sozialgesetzbuch (SGB) III begründet und regelt die Anforderungen an Fachkundige Stellen sowie an Träger und Maßnahmen der Arbeitsförderung.

    Wer durch die Bundesagentur für Arbeit geförderte Leistungen anbieten möchte und/oder an Ausschreibungen der Arbeitsagenturen und Jobcenter teilnehmen möchte, benötigt die sogenannte AZAV-Trägerzulassung. Der Gesetzgeber möchte durch die Zulassung der Bildungsträger und Bildungsmaßnahmen die Chancen für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt verbessern.

    Als akkreditierte fachkundige Stelle (FKS) bietet Ihnen die QUACERT GmbH bereits seit 2005 zuverlässig AZAV Träger- und Maßnahmenzulassungen aus einer Hand.

    Die Trägerzulassung kann in sechs Fachbereichen erfolgen:

    • Fachbereich 1: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
    • Fachbereich 2: Ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung
    • Fachbereich 3: Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung
    • Fachbereich 4: Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
    • Fachbereich 5: Transferleistungen
    • Fachbereich 6: Maßnahmen zur Teilhabe Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben

    Neben der Rechtsverordnung AZAV veröffentlicht der Beirat regelmäßig Empfehlungen, welche verbindlich zu beachten sind. Die Empfehlungen des Beirats nach §182 SGB III und weitere wichtige Dokumente für Bildungsträger finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit

    Die wichtigsten Vorteile AZAV-Trägerzulassung:

    • Förderfähigkeit von Maßnahmen / Zugang von Fördermitteln
    • Qualitätssicherung
    • Wettbewerbsvorteil
    • Erweiterte Kooperationsmöglichkeiten
    • Vertrauen von Teilnehmenden
    Insgesamt bietet die AZAV-Zulassung, sowohl Bildungsträgern als auch den Teilnehmenden an den Maßnahmen zahlreiche Vorteile und trägt zur Qualität und Effizienz der beruflichen Weiterbildung bei.

    Sie wollen sich optimal auf die AZAV-Trägerzulassung vorbereiten? Dann schauen Sie gerne bei unseren Seminaren vorbei.
    Zu den AZAV-Seminaren

  • AZAV Maßnahmenzulassung

    Die AZAV-Maßnahmenzulassung ermöglicht es Bildungsträgern Weiterbildungsangebote über die Agentur für Arbeit und Jobcenter fördern zu lassen. Die Zulassung soll sicherstellen, dass die angebotenen Bildungsmaßnahmen die Qualitätsstandards der AZAV erfüllen und somit für Teilnehmende, die staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen, zugänglich sind. Voraussetzung für die Maßnahmenzulassung ist die AZAV-Trägerzulassung (s. oben). Die Gültigkeit des Maßnahmenzertifikates beträgt drei Jahre. 

    Die Maßnahmenzulassung ist erforderlich für:

    • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (Fachbereich 1, Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)
    • Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem vierten Abschnitt des Dritten Kapitels des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, § 81 (Fachbereich 4, Bildungsgutschein)

    Die wichtigsten Vorteile AZAV-Maßnahmenzulassung:

    • Zugang zu Fördermitteln
    • Erweiterung der Zielgruppe
    • Qualitätssicherung und -steigerung
    • Wettbewerbsvorteil
    • Netzwerk- und Kooperationsmöglichkeiten

    Auch für die Teilnehmenden bietet die Maßnahmenzulassung bedeutende Vorteile wie zum Beispiel finanzielle Unterstützung, Qualitätssicherung, erhöhte Chancen auf dem Arbeitsmarkt und eine indivduelle Unterstützung.

    Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht zweijährlich die Bundesdurchschnittskostensätze:
    Bundes-Durchschnittskostensätze § 81 (B-DKS) Stand: 1. Juli 2024 (FbW)
    Bundes-Durchschnittskostensätze § 45 (B-DKS) Stand: 1. Juli 2024 (AbE)

    Einige Dokumente zur Maßnahmen­zulassung finden Sie in unserem Downloadbereich

    Übrigens: Maßnahmen können unabhängig vom Trägerzertifikat zugelassen werden. D.h. die FKS, welche Ihr Zertifikat zulässt, muss nicht zwangsläufig auch Ihre Trägerzulassung durchgeführt haben. Bei einer Trägerzulassung durch eine andere FKS muss trotzdem eine jährliche Maßnahmenprüfung durch QUACERT stattfinden.

    Sie wollen sich optimal auf die AZAV-Maßnahmenzulassung vorbereiten? Dann schauen Sie gerne bei unseren Seminaren vorbei. Zu den AZAV-Seminaren