Entsorgungsfachbetrieberegister: Betreibernummer notwendig!
Durch die neue Entsorgungsfachbetriebeverordnung wurde festgelegt, dass ab dem 01.06.2018 ein zentrales Entsorgungsfachbetrieberegister geführt werden soll.
Dieses Entsorgungsfachbetrieberegister wird momentan programmiert. Nun wurde bekannt, dass bei der Eintragung zwingend eine Betreibernummer (Erzeuger-, Beförderer-, Sammler-, Händler-, Makler- und Entsorgernummern) des Entsorgungsfachbetriebes erforderlich ist.
Für alle Entsorgungsfachbetriebe, die noch keine Betreibernummer besitzen ist es notwendig, diese bei der zuständigen Behörde zu beantragen. In Baden-Württemberg ist dafür die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg (SAA) zuständig.
12.03.2018