Klarstellungen zur Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV)
Die im Juni 2017 verabschiedeten Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider wurde wegen Legionellenerkrankungen und –todesfälle erlassen. Bei der Umsetzung gab es etliche Unklarheiten. Insbesondere zur Frage wann eine Verdunstungskühlanlage, Kühlturm oder Nassabscheider in den Anwendungsbereich fällt, führte zu Verwirrungen. Nun wurden Auslegungsfragen zur 42. BImschV von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) veröffentlicht. Diese können hier eingesehen werden.
Stand: 17.12.2019