Mitteilungen von der Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)
Mitteilung vom 10.01.2020
Der Vollständigkeit halber erhalten Sie in der Anlage Informationen über das Pflegeberufeferormgesetz, die gestern durch BMFSFJ und BMG erneut zur Verfügung gestellt wurden.
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Mitteilung vom 17.12.2019
Bitte beachten Sie die vom Bundestag beschlossene Übergangsregel: Link zur Webseite (Art. 3 a, bzw. § 66 a PflBG, beginnend auf S. 82 der Drucksache).
Artikel 3a soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Das Gesetz wurde noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht (Stand Recherche heute). Sollte dies so in den nächsten Tagen erfolgen, können Anpassungsmaßnahmen nach § 20 KrPflAPrV auch nach dem 31.12.2019 zugelassen werden.
Mitteilung vom 28.11.2019
Bitte nehmen Sie beiliegende Informationen zum Pflegeberufereformgesetz zur Kenntnis.
Es liegt mittlerweile eine Entscheidung des BMAS zur Berücksichtigung der Zahlungen aus dem Ausgleichsfonds im Rahmen der Kalkulation von Maßnahmen vor:
Die Regelung, dass Zuschüsse Dritter bei den Maßnahmekosten in Abzug zu bringen sind, trifft nicht auf Leistungen aus dem Ausgleichsfond zu. Mit § 34 Abs. 3 PflBG wird die Nachrangigkeit der Finanzierung in der Pflegeausbildung gegenüber den SGB – Leistungen (hier: Lehrgangskosten) klargestellt. Die Ausgleichszuweisungen dürfen deshalb bei der Prüfung der Kostenkalkulation der Lehrgangkosten durch die FKS nicht in Abzug gebracht werden. Es sind keine Leistungen Dritter im Sinne der Empfehlung des Beirates nach § 182 SGB III (vom 21.12.2016). Diese ist hier somit nicht einschlägig.
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Mitteilung vom 18.10.2019
Wie auf dem Erfahungsaustausch der Fachkundigen Stellen in Berlin 2019 besprochen erhalten Sie zum Sachverhalt „Befristung von Zertifikaten“ folgende, mit dem BMFSFJ und der BA abgestimmte Rückmeldung:
Der Einstieg ins zweite Schuljahr einer Altenpflegeausbildung (die in 2019 begonnen hat) wird vom BMFSFJ toleriert. Was rechtlich nicht möglich ist, ist in 2020 der Beginn einer eigenständigen verkürzten zweijährigen Ausbildung in der Altenpflege.
Somit ist eine derartige Maßnahme auch nicht zulassungs- und förderfähig. Es bleibt daher bei den bisherigen befristeten Zulassungen bis zum 31.12.2019.
Mitteilung vom 18.09.2019
Die Rahmenlehr- und ausbildungspläne für die neue generalistische Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufereformgesetz, wurde durch die Fachkommission nach § 53 PflBG am 01.08.2019 vorgelegt und veröffentlicht:
Rahmenlehrplan und Rahmenausbildungsplan