Alternative Lernformen von Bildungsträger in Präsenz-Qualifizierungen (Corona-Virus)

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat uns informiert, dass der Umgang mit dem Umstieg (in Maßnahmen) auf alternative Lernformen der Bildungsträger in Präsenz-Qualifizierungen geregelt wurde.

Die Veröffentlichung (Handlungsempfehlung) finden sie hier: 20200318_Alternative_Methoden_im_Rahmen_der_Maßnahmedurchführung.pdf und auf der Webseite der BA. Hier finden sie auch die Seite mit den Regelungen zur Durchführung von Maßnahmen während der Corona-Pandemie

QUACERT hat aufgrund dieser Handlungsempfehlung folgende Vorgehensweise festgelegt:

  • Sie schicken die dafür von QUACERT erstellte Änderungsmitteilung (Webseite: QUACERT/Download) ausgefüllt und unterschrieben an QUACERT, in der sie die Maßnahmen benennen, die Sie mittels alternativer Lernmethoden unterrichten wollen. In der zusätzlich mitzuschickenden Excelmeldung, sind die Angaben zu den Maßnahmen einzutragen.
  • Bitte benutzen sie auch die speziellen Excelmeldungen auf der Webseite für die Meldung der Maßnahmen (FBW und ABE) und schicken sie diese auch unterschrieben (im pdf-Format) an QUACERT.
  • Wir benötigen die ausgefüllte und unterschriebene Änderungsmitteilung, die Excellisten FBW und/oder ABE, als Excel-Datei (.xlsx) und als PDF-Datei unterschrieben.
  • QUACERT bestätigt ihnen daraufhin vorab diese Änderung (sog. Äquivalenzbescheinigung), formlos (per Mail) für die beantragten Maßnahmen in einem Bericht zur Maßnahmenänderung.
  • Sie reichen diese bei den zuständigen AfA und/oder JC ein.
  • Innerhalb von 8 Wochen reichen sie die notwendigen Unterlagen (pro Maßnahme) bei uns ein.
  • Die Anforderungen haben wir in einer "Checkliste Alternative Lernformen" zusammengestellt. Bitte senden Sie uns diese ausgefüllt und unterschrieben für jede Maßnahme zu. Das Formular erhalten Sie hier: Checkliste Alternative Lernformen (Corona-Pandemie) bzw. können Sie über den Downloadbereich herunterladen.

Weitere Vorgehensweise:

  • Die Unterrichtseinheiten, Kosten und Kostensatz ändern sich nicht, dann erhalten sie einen Änderungsbericht.
  • Die Unterrichtseinheiten, Kosten oder Kostensatz ändern sich (wovon die Arbeitsagentur ausgeht, siehe Handlungsempfehlung). Es wird ein geändertes Maßnahmenzertifikat ausgestellt.
    Eine erneute (Rück-)Änderung, wenn wieder Präsenzunterricht durchgeführt wird, ist nicht notwendig.
  • Wir innerhalb der 8 Wochen kein Nachweis zu der angezeigten Änderung bei QUACERT eingereicht, oder sind die eingereichen Unterlagen nicht schlüssig, zieht QUACERT die Äquivalenzbescheinigung zurück.

Sie finden hier ein Trägerrundschreiben der Bundesagentur für Arbeit zur Vergütungen von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Abwicklung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes.
Vergütungen von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Abwicklung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG)

Dort findet sich folgender Hinweis:
"1. Fortführung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen als Onlineangebote (oder in sonstiger alternativer Form). Im o.g. Rundschreiben wurde ausgeführt, dass arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die in anderer Form fortgeführt werden (z. B. telefonisch oder digital) oder nachweislich weiter erbracht wurden (z. B. Internatsunterbringung), weitervergütet werden. Hierzu haben die BA bereits vielfältige Schreiben der Träger erreicht, die z. B. Weiterführungen anzeigen bzw. mitteilen. Um dies in ein geregeltes Verfahren zu überführen und die Weitervergütung sicherzustellen, folgen detaillierte Verfahrenshinweise und Anforderungen an die Art des Nachweises Anfang April in einer FAQ unter arbeitsagentur.de. Zur gegenseitigen Erleichterung bitten wir Sie, Ihre Träger darüber zu informieren, dass sie diese Veröffentlichung abwarten. Es entstehen Ihnen dadurch keinerlei Nachteile."

Die Bundesagentur für Arbeit hat inzwischen FAQ für Bildungsträger online gestellt, die ebenso wie diese Seite laufend aktualisiert werden. Hier finden sie u.a. auch die Handlungsempfehlung:
https://www.arbeitsagentur.de/institutionen/corona-faq-bildungstraeger

 

Erstellt: 18.03.2020