Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung (EAGBehandV)
Das Bundeskabinett hat am 10.03.2021 die Behandlungsverordnung für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG-BehandV) beschlossen.
Die Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung (EAGBehandV) ist ein untergesetzliches Regelwerk und ergänzt und konkretisiert das ElektroG.
Die bestehenden Behandlungsanforderungen aus dem ElektroG wurden weiterentwickelt und die bisherige Anlage 4 des ElektroG (Selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen von Altgeräten) in die Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung (EAGBehandV) überführt.
Erstmals wurden Anforderungen an die Behandlung von Photovoltaikmodulen festgelegt, da diese erst im Jahr 2015 in den Anwendungsbereich des ElektroG aufgenommen worden sind und insofern von den bestehenden Anforderungen an die Behandlung noch nicht erfasst waren.
Elemente wie u.a. Batterien, Tonerkartuschen, bestimmte Scheiben von Flachbildschirmen sowie Kältemittel müssen vor einer mechanischen Zerkleinerung ausgebaut werden. Spätestens nach der mechanischen Zerkleinerung müssen schadstoffhaltige Kondensatoren, Kunststoffe mit bromierten Flammschutzmitteln, elektrische Kabel oder Flüssigkristallanzeigen aussortiert werden. Ziel dieser Regelungen ist es zu verhindern, dass die Schadstoffe verschleppt werden und den weiteren Recyclingprozess beeinträchtigen.
Verbraucher*innen können künftig alte Handys, Taschenlampen und andere Elektrogeräte auch bei Lebensmitteleinzelhändlern ab einer Größe von 800 m² Verkaufsfläche abgeben. Kleine Elektroaltgeräte sollen unabhängig vom Neukauf eines Produkts in Supermärkten zurückgenommen werden. Größere Altgeräte sollen beim Kauf eines entsprechenden, neuen Artikels abgegeben werden können, zum Beispiel im Rahmen einer Aktion. Mit der erweiterten Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte will die Bundesregierung die Sammelquote erhöhen und mehr Geräte einem hochwertigen Recycling zuführen. Dieses hochwertige Recycling soll durch die Behandlungsverordnung gewährleistet werden.
(Stand 15.11.2021 - Alle Angaben ohne Gewähr)