Erfahrungen unangekündigte Begutachtungen EfbV
In der novellierten Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) von 2017 wurde vorgeschrieben, dass auch unangekündigte Vorort-Termine durchgeführt werden müssen. Hierzu wurde ein fünf Jahrezeitraum festgelegt.
Wir haben nun bei nahezu allen Kunden diese unangekündigten Begutachtungen durchgeführt. Die Erfahrungen aus diesen zusätzlichen Terminen sind überwiegend positiv. Die Schwerpunkte dieser Begutachtungen lagen auf den Platzbegehungen, der Nachweisführung und der Dokumentation (prüfpflichtige Anlagen etc.).
Das unerwartete Auftauchen der Sachverständigen verlangte von beiden Seiten ein hohes Maß an Flexibilität. Dies wurde von den meisten Entsorgungsfachbetrieben gut gemeistert. Abweichungen und Hinweise wurden nur sehr selten ausgesprochen. Erfreulich ist, dass auch im Tagesgeschäft die EfbV großteils souverän angewandt wird.
Stand: 04.07.2022