Umsetzungshinweis zum Führerschein der Klasse B (01/2018)

Die Bundesagentur für Arbeit stellt auf Ihrer Webseite Informationen zur Verfügung. Hier finden Sie die aktuellen Empfehlungen des Beirats, das Kommunikationskonzept zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen, die Präsentation zum Kostenzustimmungsverfahren (Ablauf) und auch die sog. Umsetzungshinweise. Durch die Umsetzungshinweise werden die Anforderungen der AZAV konkretisiert - ähnlich wie bei den Empfehlungen des Beirates.

Einen Umsetzungshinweis kann (gemäß § 6 Abs. 2 AZAV) die Bundesagentur für Arbeit den Fachkundigen Stellen (FKS) zur Verfügung stellen, die diese im Rahmen der Zulassung berücksichtigen müssen.

Die Umsetzungshinweise gibt es seit dem Jahr 2016. Damals wurden 3 Umsetzungshinweise kurz hintereinander veröffentlicht. Sie beschrieben damals wie mit Maßnahmeteilen bei einem Arbeitgeber bzw. betriebliche Lernphasen zu verfahren ist, wie lange eine Unterrichtseinheit (UE) dauert, bzw. wie der Bundes-Durchschnittskostensatz (B-DKS) zu berechnen ist.
Im Mai 2018 gab es einen neuen Umsetzungshinweis, der den Erwerb des Führerscheins der Klasse B regelt.

 

Der Erwerb des Führerscheins der Klasse B ist grundsätzlich dem Bereich der privaten Da-seinsfürsorge zuzurechnen und kann daher in der Regel nicht im Rahmen von Maßnahmen der Arbeitsförderung zugelassen werden.

Für Maßnahmen gemäß § 45 gibt es einen Zulassungsausschluss.

Bei Maßnahmen gemäß § 81 ist eine Zulassung möglich, wenn es sich dabei um eine unabdingbare Voraussetzung für das Erreichen des Bildungsziels handelt. Überwiegt in der Maßnahme die Vermittlung berufsbezogener Inhalte und ist der Erwerb des Führerscheins der Klasse B für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit notwendig – dies kann beispielsweise bei Maßnahmen im mobilen Pflege- oder Dienstleistungsbereich möglich sein – könnte eine Zulassung erfolgen. Bei der Entscheidung, ob der Führerschein der Klasse B notwendig und unabdingbar ist für eine bestimmte Maßnahme, ist die arbeitsmarktliche Relevanz als entscheidendes Kriterium heranzuziehen.
Maßgeblich für die Zuordnung zum B-DKS ist allerdings der Anteil der berufsbezogenen Inhalte, d.h. die Maßnahme ist dieser berufsfachlichen Systematikposition zuzuordnen, die den Erwerb des Führerscheins der Klasse B nötig macht, also z.B. einer Systematikposition aus dem Pflege- oder Dienstleistungsbereich.
Soll dieser Kostensatz überschritten werden, gilt die Vorgabe der benötigten Kostenzustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit.

Zulassungsausschluss zur Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU):

Weder die Durchführung einer MPU noch die Vorbereitung auf eine MPU kann Inhalt von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung oder von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung sein; dies entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Die Umsetzungshinweise finden sie unter folgendem Link:

https://www.arbeitsagentur.de/bildungstraeger/download-center-bildungstraeger#1478810634961

 

Stand 03.09.2018