Fachkundelehrgänge nach EfbV, AbfBeauftrV, AbfAEV Überschreitung der Fristen
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat zur Corona-Krise nun ein Schreiben bezüglich der Überschreitung der Zwei- bzw. Dreijahresfrist für Fachkundelehrgänge nach EfbV, AbfBeauftrV und AbfAEV veröffentlicht.
Nachfolgender Auszug beschreibt die Regelungen in Zeiten der Coronapandemie:
"...Aufgrund des aktuellen gesundheitlichen Risikos im Zusammenhang mit dem Corona-Virus sollen persönliche Kontakte jedoch möglichst vermieden werden. Dies betrifft auch die genannten Fachkundelehrgänge. Dies kann dazu führen, dass die verpflichteten Personen aktuell solche Lehrgänge nicht besuchen können und es infolgedessen zu Überschreitungen der in den Verordnungen genannten Fristen für den Besuch der wiederkehrenden Fachkundelehrgänge kommt. Eine solche Fristüberschreitung sollte nicht beanstandet werden. Der verpflichteten Person ist aufzugeben, sich umgehend zu einem entsprechenden Lehrgang nach der Corona-Krise anzumelden..."
Für uns als Lehrgangsträger wird dann folgendes Vorgehen empfohlen:
"...Die Lehrgangsträger sollten die ursprünglich geplanten, ausgefallenen Fortbildungslehrgänge dokumentieren. Werden die Lehrgänge nachgeholt bzw. liegt bei einem Teilnehmer der in den Verordnungen genannte Fristablauf im Zeitraum der Coronakrise, ist dies auf den Teilnahmebescheinigungen zu vermerken. Für die Fristenberechnung zur Teilnahme an Wiederholungslehrgängen ist auf den ursprünglich zu absolvierenden Termin bzw. Zeitpunkt abzustellen..."
Teile des Lehrganges können als E-Learning durchgeführt werden, um dann die Präsenzzeit nach der Corona-Krise zu verkürzen.
Stand: 03.04.2020