Umsetzungshinweise der BA

Mit der Veröffentlichung der neuen Empfehlungen des Beirats wurden erstmalig sog. Umsetzungshinweise der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach § 6 Abs. 2 AZAV veröffentlicht.
Diese sind seit dem 01.01.2017 gültig.

Umsetzungshinweis 1- Klärung der Dauer einer Maßnahme-/Unterrichtsstunde (UE)
Pro Unterrichtsstunde/Unterrichtseinheit (fachtheoretisch oder fachpraktisch) ist eine Dauer von 45 Minuten (ohne Pause) einheitlich für beide Maßnahmearten (AbE und FbW) festgelegt. Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber und betrieblichen Lernphasen (Praktikum) sind in Zeitstunden (60 Minuten) anzugeben.

Umsetzungshinweis 2 - Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber/Betriebliche Lernphasen
Maßnahmenstunden bei einem Arbeitgeber (AbE) und betriebliche Lernphasen (FbW) bleiben bei der Kalkulation unberücksichtigt. Fallen Kosten z.B. für die Teilnehmerbetreuung in dieser Phase an, so sind diese mit in die Maßnahmenkosten einzuberechnen. Die Kosten je Maßnahme-/Unterrichtsstunde ergeben sich aus der Division von Maßnahme-/Unterrichtskosten je Teilnehmer und Maßnahme-/Unterrichtsstunden.


Umsetzungshinweis 3 - Monatliche Meldung der fachkundigen Stellen über
Maßnahmezulassungen zur Ermittlung der Bundes-Durchschnittskostensätze durch die
Bundesagentur für Arbeit.
Bei Maßnahmen des Fachbereichs 1 (AbE) gibt es nur noch die Angabe „Kostensatz je Teilnehmerstunde“. Die Angabe „Produktpreis“ entfällt.

Die Umsetzungshinweise finden Sie hier zum Nachlesen.

Stand: 08.03.2017