Vorläufige Vollzugshinweise Gewerbeabfallverordnung Baden-Württemberg
Die im letzten Jahr neu in Kraft getretene Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) hat viele Fragen aufgeworfen. In Baden-Württemberg wurden nun vorläufige Vollzugshinweise auf der Seite der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg veröffentlicht (Link). Die Vollzugshinweise der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) werden nicht vor Mitte des Jahres erwartet.
Im Rahmen der vorläufigen Vollzugshinweise werden Begriffe nochmals genau definiert und aufgetretene Fragen beantwortet.
Bezüglich der Dokumentationspflicht von Erzeugern/Besitzern wird unter 2.1.2 eine genaue Erläuterung gegeben. Weiterhin stehen als Anlagen Formulare zur Dokumenation zur Verfügung (siehe hier unter "Brennpunkte der Gewerbeabfallverordnung").
Zu den Punkten wirtschaftliche oder technische Unzumutbarkeit sowie Getrennthaltungsquote werden detaillierte Angaben gemacht.
Stand: 24.05.2018