Hinweisblatt zur Strommengenabgrenzung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat für die besondere Ausgleichsregelung ein neues Hinweisblatt zur Strommengenabgrenzung mit Stand vom 09.05.2019 veröffentlicht. Neben den Erläuterungen zur Abgrenzung von selbst verbrauchtem zu weitergeleiteten Strommengen sind Ausführungen zur Bagatellregelung sowie zum Messen und Schätzen enthalten. So wird im Regelfall ein Stromverbrauch vergleichbar mit Haushaltskunden von ca. 3500 kWh pro Jahr als Bagatellgrenze angesehen. Das Hinweisblatt kann hier heruntergeladen werden.
Stand: 03.06.2019