AZAV - Audittermine
Im Rahmen unser diesjährigen DAkkS-Begutachtung, welche im Februar 2022 stattgefunden hat, wurde uns mitgeteilt, dass Audittermine im AZAV-Bereich jährlich stattzufinden haben.
Das bedeutet, dass die jährlichen Überwachungsaudits innerhalb von 365 Tagen stattfinden müssen.
Nachzulesen ist dies in den aktuellen Empfehlungen des Beirats unter Punkt 3.2 MZ - Zulassung / Überwachung:
"Die wirksame Anwendung des Qualitätsmanagementsystems eines Trägers ist von der fachkundigen Stelle in jährlichen Abständen zu überprüfen, insbesondere vor dem Hintergrund der Durchführung seiner Maßnahmen."
Der Begriff "jährlich" ist dann im Bürgerlichen Gesetzbuch unter § 191 mit 365 Tagen definiert.
Beispiel:
Das AZAV Trägerzertifikat wurde am 15.06.2021 ausgestellt. Somit ist der letztmögliche Audittermin für die jährlichen Überwachungen der 14.06.2022 bzw. 14.06.2023 etc..
Bereits vereinbarte Audittermine werden nicht verschoben. In Zukunft müssen wir die Audittermine jedoch gemäß der oben genannten Beschreibung planen.
(Stand 04.03.2022 - Alle Angaben ohne Gewähr)